Barrierefreiheitserklärung
Zuletzt aktualisiert am: 27. Juni 2025
Kia Connect Barrierefreiheitserklärung
Kia Connect verpflichtet sich, seine Markenwebsites gemäß dem Europäischen Barrierefreiheitsgesetz zugänglich zu machen.
Zugang für alle ist eine der höchsten Prioritäten für Kia, und es wird bestrebt, sicherzustellen, dass alle Nutzer mit unterschiedlichen Fähigkeiten die digitalen Inhalte entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen nutzen und damit interagieren können.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für Websites in allen Regionen Europas.
Barrierefreiheit steht im Mittelpunkt unserer digitalen Produktentwicklung
Wir verstehen, dass Barrierefreiheit nicht nur eine Anforderung ist, sondern für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten wesentlich und für alle hilfreich ist. Es ist nicht nur ein Punkt auf einer Checkliste, der abgehakt werden muss. Sie ist uns wichtig und ein Bestandteil all unserer Bemühungen, barrierefreie digitale Produkte zu schaffen.
Unsere Website folgt den EN 301 549- und WCAG 2.1 AA-Standards. Wir arbeiten aktiv daran, die vollständige Integration dieser Standards umzusetzen.
Einige Bereiche dieser Website entsprechen möglicherweise noch nicht vollständig den geltenden Barrierefreiheitsstandards. Diese Bereiche werden überprüft und an die geltenden Anforderungen angepasst und zu gegebener Zeit zugänglich gemacht.
- - Einige Seitenbereiche sind nicht vollständig über die Tastatur zugänglich
- - Einige Bilder verfügen nicht über geeignete Alternativtexte
- - Einige PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei
- - Einige Elemente auf den Seiten weisen unzureichenden Farbkontrast auf
- - Skalierbarer Text – Die Funktion zur Textvergrößerung funktioniert möglicherweise nicht in allen Inhalten und Browsern einheitlich
- - Strukturierte Überschriften – Seitenüberschriften folgen nicht immer einer logischen oder semantischen Reihenfolge, was die Navigation mit Screenreadern beeinträchtigen kann
- - Barrierefreie Formulare und Schaltflächen – Einige Formularfelder und interaktive Elemente verfügen möglicherweise nicht über korrekte Beschriftungen oder Fokusindikatoren, was ihre Nutzung mit Hilfstechnologien erschwert
Diese Erklärung wird überarbeitet, sobald die vollständige Integration abgeschlossen ist.
Anforderung barrierefreier Dokumente
Wenn Sie eine barrierefreie Version eines auf dieser Website verfügbaren Dokuments im PDF-Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected]
- - Die Webadresse (URL) des PDF-Dokuments
- - Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse
Zuständige Behörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für Fragen zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen ist die Marktüberwachungsstelle der Bundesländer für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg (Sachsen-Anhalt).
Erstellung dieser Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 26. Juni 2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde nach der Bewertung unserer Websites gemäß den im Europäischen Barrierefreiheitsgesetz vorgeschriebenen Standards erstellt, die auch den WCAG 2.1 AA-Standard umfassen. Die Bewertung wurde von einem Drittanbieter anhand des WCAG 2.2 AA-Standards durchgeführt.
Die Bewertung erfolgte nach der „Website Accessibility Conformance Evaluation Methodology (WCAG-EM)“-Methode zur Auswahl repräsentativer Seiten.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktinformationen
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu allen Bereichen unserer Website, die für Sie möglicherweise nicht zugänglich sind. Wir entschuldigen uns für etwaige Unannehmlichkeiten und setzen uns dafür ein, Barrierefreiheitsprobleme so schnell wie möglich zu beheben.
Gerne können Sie uns auch Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit für alle Nutzer senden.
Bitte kontaktieren Sie uns unter [email protected] mit Ihrem Feedback oder Ihren Vorschlägen. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Inhalte für alle vollständig zugänglich sind.